Blitzerwarnungen über die Radiosender sind bei uns in Deutschland erlaubt und gängige Praxis. Viele Autofahren konnten mit diesen Blitzer-Warnmeldungen schon den einen oder anderen Euro Bußgeld sparen.
Anders hingegen sieht die Sache bei so genannten POI-Warnern aus. POI bedeutet "Point of Interest", gemeint sind damit die Radarfallen auf unseren Straßen, über die eine ergänzende Software uns per Navigationsgerät im Auto informieren kann.
Während das Navigationssystem arbeitet, läuft die Radarfallen-Software im Hintergrund mit und meldet im Idealfall kurz vor den Messpunkten per Ansage oder Bildhinweis auf dem Navigationsgerät, dass in wenigen Metern ein Blitzer steht.
Diese Zusatzprogramme fürs Navigationsgerät gibt es zum Beispiel übers Internet. Erwirbt man dort gleich ein Abo, kann man das Navigationsgerät über die Homepage des Anbieters immer mit den aktuellsten Blitzgerät-Standorten versorgt.
Die Anwender können ihrerseits ebenfalls Angaben über neue Blitzanlagen an den Hersteller der Software weiterleiten, wenn diese Meldungen dann von anderen Nutzern bestätigt werden, werden sie den neuen Updates hinzugefügt.
Da mobile Stationen ständig in Bewegung sind, kann es durchaus vorkommen, dass man deshalb ständig Blitzerwarnungen erhält, obwohl die Geschwindigkeitsmesser inzwischen schon wieder ein paar hundert Meter weiter gezogen sind.
Andererseits hat man auch mit einem Navi mit Radarfallen-Warnung keine zuverlässige Garantie, dass wirklich alle platzierten Anlagen von dem Programm erkannt werden.
Geht man auf die Homepage der POI-Anbieter, wird man sogleich einen Hinweis darauf finden, dass Autofahrer diese Radarfallen-Warner in Deutschland nicht während der Fahrt benutzen dürfen. - Manchmal findet man auch den freundlichen Hinweis, dass das Anzeigen der Radarfallen vor der Fahrt - im so genannten Simulationsmodus - keine Rechtsfolgen hat.
Rein rechtlich sieht es in Deutschland so aus, dass Radarfallen-Warner nicht im Auto benutzt oder betriebsbereit mitgeführt werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für Programme, die stationäre oder mobile Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt bereits als betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist.
Um unnötige und teure Busgelder zu vermeiden, sollte man deshalb immer im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.